Anerkannter Pflegegrad
Sie oder Ihr Angehöriger müssen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich.
Pflegebox
Online beantragen – die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie
Sie möchten Ihre Pflegebox kostenlos erhalten? Bei Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten von bis zu 42 € pro Monat – und Sie bekommen die Box regelmäßig direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
In ca. 3 Minuten · digital unterschreiben · kein Download · keine Kosten
Deutschlandweit – auch in Bayern (z. B. Dachau) persönlich erreichbar.
Ideal, wenn Sie für die Pflege zu Hause regelmäßig Hilfsmittel benötigen.
Senden Sie uns eine kurze Anfrage – wir klären Anspruch, Pflegegrad und Ihre Wunschinhalte.
Kein Verwaltungsaufwand: Antrag, Genehmigung und Abrechnung erledigen wir.
Regelmäßige Lieferung – individuell nach Ihrem Bedarf zusammengestellt.
Kurz gesagt: bei Anspruch nichts. So ist die Finanzierung geregelt.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 42 € pro Monat vollständig. Für Sie als Versicherte oder pflegenden Angehörigen entstehen dabei keine Zuzahlungen und keine versteckten Gebühren.
Anders als bei vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es hier keinen Eigenanteil. Der gesamte Betrag wird direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Sie erhalten Ihre Pflegebox jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert.
Viele suchen umgangssprachlich nach der „Pflegebox der Krankenkasse”. Tatsächlich läuft die Leistung in der Regel über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt, aber ein eigenständiger Leistungsträger mit separatem Budget.
Wir helfen Ihnen bei der richtigen Zuordnung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Kasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein – die Prüfung übernehmen wir.
Sie oder Ihr Angehöriger müssen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich.
Die pflegebedürftige Person muss zu Hause versorgt werden – durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem. Ein stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim schließt den Anspruch aus.
Die Hilfsmittel müssen für den pflegerischen Alltag bestimmt sein: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und weitere Produkte, die regelmäßig verbraucht werden und der Hygiene dienen.
Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich. In den meisten Fällen können wir bereits nach einem kurzen Telefonat oder über den Online-Antrag klären, ob und wie schnell Ihre kostenlose Pflegebox zu Ihnen nach Hause kommt.
In ca. 3 Minuten · digital unterschreiben · kein Download · keine Kosten
Hygiene und Infektionsschutz für den häuslichen Pflegealltag.
Jede Pflegebox wird nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammengestellt. Typische Inhalte sind Einmalhandschuhe (in verschiedenen Größen), Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionstücher, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Sie entscheiden, was in Ihre Box kommt – und können die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Alle Produkte ansehenIn der häuslichen Pflege schützen Verbrauchshilfsmittel vor Infektionen und sorgen für hygienische Bedingungen bei der täglichen Versorgung. Regelmäßige Händedesinfektion, Einmalhandschuhe beim Waschen oder Verbandwechsel und saugfähige Bettschutzeinlagen sind einfache Maßnahmen mit großer Wirkung – für die pflegebedürftige Person und für Sie als pflegenden Angehörigen.
Häufige Fragen zur kostenlosen Pflegebox – hier finden Sie Antworten.
In der Regel genügen wenige Angaben: Ihr anerkannter Pflegegrad und Ihre Versichertendaten. Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die Klärung der Genehmigung und die monatliche Lieferung übernehmen wir vollständig. Sie müssen keine Formulare ausfüllen und nichts vorstrecken – wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen nötig sind, und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bundesweit und bereits ab Pflegegrad 1 – unabhängig von Ihrem Wohnort. Wir liefern deutschlandweit direkt zu Ihnen nach Hause. Die konkrete Abwicklung hängt von Ihrer Pflegekasse ab; um alle Details kümmern wir uns und stimmen die Genehmigung für Sie ab.
Ja, das ist problemlos möglich und sehr häufig der Fall. Pflegende Angehörige können die Pflegebox im Namen der pflegebedürftigen Person beantragen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, benötigen nur wenige Angaben und übernehmen anschließend Antrag, Genehmigung und die monatliche Lieferung – damit Sie entlastet werden und sich auf die Pflege konzentrieren können.
In der Praxis werden Anträge auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei vorliegendem Pflegegrad und häuslicher Versorgung selten abgelehnt. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, prüfen wir den Bescheid mit Ihnen und unterstützen Sie bei einem Widerspruch. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Ja, jederzeit. Sie wählen aus dem Sortiment genau die Produkte, die Sie im Pflegealltag benötigen – etwa mehr Handschuhe und weniger Bettschutzeinlagen. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir die Box mit einem kurzen Anruf oder einer Nachricht an. Der Gesamtwert bleibt bei bis zu 42 € pro Monat, die Ihre Pflegekasse übernimmt.
Wir melden uns zeitnah zurück.