Pflegebox Pflegegrad – Natura

Ratgeber

Pflegebox je Pflegegrad (1–5) – Anspruch & Inhalt

Kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 – auch bei Pflegegrad 2 bis 5

Ob Pflegegrad 1, 2 oder 3: Entscheidend für die kostenlose Pflegebox ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI – bis zu 42 € pro Monat. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den kompletten Antrag für Sie.

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Pflegebox je Pflegegrad -- Ihr Anspruch im Überblick

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis 42 € gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen.

Pflegebox ab Pflegegrad 1

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch wenn der Unterstützungsbedarf noch gering ist, erleichtern Handschuhe und Desinfektionsmittel die tägliche Grundpflege und schützen vor Infektionen.

Pflegebox bei Pflegegrad 2 & 3

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 steigt der pflegerische Aufwand deutlich. Bettschutzeinlagen, Mundschutz und größere Mengen Einmalhandschuhe werden regelmäßig gebraucht. Die Pflegebox lässt sich flexibel an den wachsenden Bedarf anpassen.

Pflegebox bei Pflegegrad 4 & 5

Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Pflegebedarf besonders hoch. Verbrauchshilfsmittel wie Schutzschürzen, FFP2-Masken und Flächendesinfektion unterstützen pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste im Alltag.

Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?

Drei Voraussetzungen -- die Prüfung übernehmen wir für Sie.

Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox besteht, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) -- durch den Medizinischen Dienst festgestellt
  • Häusliche Versorgung -- die pflegebedürftige Person wird zu Hause gepflegt, nicht im Pflegeheim
  • Bedarf an Verbrauchshilfsmitteln -- Produkte wie Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutz werden im Pflegealltag benötigt

Wichtig: Der Anspruch ist unabhängig davon, ob ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist oder die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt. Auch eine Kombination ist möglich.

Gleicher Anspruch für alle Pflegegrade

Anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen (z. B. Pflegegeld oder Sachleistungen) ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für alle Pflegegrade identisch: Ob Pflegegrad 1 oder 5 -- die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat. Es gibt keine Abstufung nach Schwere des Pflegebedarfs.

Was sich unterscheidet, ist der tatsächliche Bedarf: Bei höheren Pflegegraden werden in der Regel mehr Handschuhe, mehr Desinfektionsmittel und häufiger Bettschutzeinlagen benötigt. Wir helfen Ihnen, die Box optimal zusammenzustellen.

Anspruch prüfen und direkt beantragen

Sie sind unsicher, ob ein Anspruch besteht? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich. In den meisten Fällen genügen Pflegegrad und Versichertendaten. Den Online-Antrag können Sie in 3 Minuten ausfüllen.

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Pflegehilfsmittel online beantragen

So läuft es bei Natura – unkompliziert und persönlich.

  1. 1

    Anfrage stellen

    Sie teilen uns Pflegegrad, Bedarf und Wunschprodukte mit – wir besprechen, was in Ihre Box kommt.

  2. 2

    Antrag & Abwicklung

    Wir übernehmen Antrag, Genehmigung und die Kommunikation mit der Kasse.

  3. 3

    Monatliche Lieferung

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – regelmäßig, flexibel und nach Bedarf.

FAQ

Pflegebox Pflegegrad – häufige Fragen.

Welche Pflegegrade sind relevant?

Der Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox besteht für alle anerkannten Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Schon ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Verbrauchshilfsmittel bis 42 € pro Monat. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch kostenlos und reichen den Antrag korrekt bei Ihrer Pflegekasse ein.

Wie schnell geht die Beantragung?

Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, starten wir umgehend mit der Abwicklung und reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Nach der Genehmigung versenden wir Ihre erste Pflegebox in der Regel innerhalb weniger Tage. Danach erhalten Sie Ihre Box automatisch jeden Monat – ohne erneuten Aufwand.

Kann ich die Pflegehilfsmittel in der Box anpassen?

Ja, Ihre Pflegebox ist jederzeit flexibel anpassbar. Sie wählen aus Produkten wie Handschuhen, Desinfektionsmitteln, Masken und Bettschutzeinlagen genau das aus, was Sie im Alltag wirklich brauchen. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir die Box unkompliziert an. Unser Team berät Sie gerne, welche Hilfsmittel am meisten entlasten.

Bekomme ich bei höherem Pflegegrad mehr als 42 € im Monat?

Nein. Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt für alle Pflegegrade einheitlich bis zu 42 € pro Monat. Es gibt keine Abstufung nach Schwere des Pflegebedarfs. Der Unterschied liegt im tatsächlichen Verbrauch: Bei höheren Pflegegraden werden in der Regel mehr Produkte benötigt, die wir entsprechend zusammenstellen.

Muss der Pflegedienst die Pflegebox beantragen?

Nein. Die Pflegebox kann unabhängig vom ambulanten Pflegedienst beantragt werden -- auch wenn kein Pflegedienst eingebunden ist. Pflegende Angehörige können den Antrag selbst stellen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse.

Kontakt

Wir helfen beim Anspruch und bei der Beantragung.

* Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.

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